Lebensmittel

Herkunftsbezeichnungen konnten in vielen europäischen Ländern auf nationaler Ebene lange Zeit nicht als Marke eingetragen werden. Durch den nicht vorhandenen markenrechtlichen Schutz wurden eine Reihe von Herkunftsbezeichnungen auch missbräuchlich bzw. für billige Imitate anderer Herkunft genutzt. Ein Beispiel hierfür ist die Produktion von Lübecker Marzipan, das mit dieser Auslobung bis zu Beginn der 1980er Jahre überwiegend südlich von Hannover produziert wurde. Im Gegensatz zum Original aus Lübeck wies dies aber einen viel geringeren Mandelanteil auf (der Zuckeranteil war dafür umso höher), wodurch es billiger produziert werden konnte.

Dieser skizzierten Problematik wurde entgegnet, indem man auf europäischer Ebene im Jahr 1992 erstmals Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“ erließ. Die zugrundeliegende Verordnung (EWG) 2081/1992[1] wurde in den Jahren 2006 (Verordnung (EG) Nr. 510/2006[2]) und 2012 (Verordnung (EU) Nr. 1151/2012[3]) dann nochmals modifiziert und erweitert.

Agrarprodukte und Lebensmittel, die nach der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012[3] registriert worden sind, sind gemäß Artikel 13 dieser Regelung rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form oder begleitet ist von Zusätzen wie „nach …er Art“ oder „Typ“.

Im Zuge der Änderungen der Verordnungen wurden mittels im Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006[4] neue grafische Zeichen bzw. Logos für EU-weite geschützte Herkunftsbezeichnungen festgelegt, die zunächst aber nur freiwillig verwendet werden konnten. Mit der Modifikation im Jahre 2012 sind diese Zeichen nun aber verpflichtend.

Nationalstaatliche Vorbilder dafür sind beispielsweise das AOC-Siegel in der Schweiz und Frankreich, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich.

Unterschieden werden bei Vergabe der geschützten EU-Herkunftsbezeichnungen zwei Stufen: geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geographische Angabe (g.g.A.).