Wein

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Herkunftsangaben bei Wein

Schon vor der Einführung der EU-Gemeinschaftszeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U)“ und „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ hatten die meisten weinerzeugenden Länder Europas Regelungen für die Bezeichnung der Herkünfte. Denn Wein war schon immer eng mit seiner geografischen Herkunft verbunden. Bereits die Griechen und Römer wusste, wo besonders guter Wein gedeiht, und machten die Herkünfte etwa auf Amphoren kenntlich.


Früher gab es in Europa drei Weinkategorien:

  • Wein mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung (AOC oder DOC-Weine in romanischen Ländern) bzw. Qualitätswein (in Deutschland)
  • Landwein 
  • Tafelwein 

Die geografische Eingrenzung war und ist bei den AOC bzw. DOC-Weinen am kleinräumigsten. Manchmal umfasste sie nur einen einzigen Weinberg wie bei den burgundischen Grands Crus). Landweine kamen aus größeren Regionen, die nicht identisch mit den AOC- -Herkünften bzw. den Qualitätsweingebieten waren. Tafelwein war die niedrigste Kategorie. Auch die Regeln, nach denen Weine in den einzelnen Herkünften erzeugt wurden, waren bei den AOC-Weinen und Qualitätsweinen am strengsten. Bei den Land- und Tafelweinen waren beispielsweise Rebsorten zugelassen, die für AOC-Weine nicht verwendet werden durften. Der französischen AOC entsprachen die italienische DOC und DOCG sowie die spanische DO bzw. DOCa.

In Deutschland war das System traditionell anders. Hier waren 13 Qualitätsweingebiete definiert, in denen Qualitätswein sowie Qualitätswein mit Prädikaten erzeugt werden durfte. Alle Qualitäts- bzw. Prädikatsweine trugen das Anbaugebiet als Herkunft verpflichtend auf dem Etikett. Innerhalb der Kategorie der Qualitätsweine gab es Bezeichnungen, die eng mit dem Reifegrad, das heißt dem Zuckergehalt der Trauben bei der Ernte, verbunden waren. Das waren die Prädikate (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein). 


Weinkategorien heute

Im Zuge der letzten großen EU-Weinmarktreform wurde das bisherige System der Klassifizierung abgeschafft und durch eine Differenzierung der Weine in Weine ohne geschützte Herkunftsangabe und Weine mit geschützter Herkunftsangabe ersetzt.

Weine ohne Herkunft

Zu den Weinen ohne geschützte Herkunftsangabe zählen Weine aus der Europäischen Gemeinschaft (Verschnitt von Weinen aus unterschiedlichen europäischen Ländern) sowie Deutscher Wein, Französischer Wein - frz. Vin de France, Italienischer Wein, Spanischer Wein etc. (Verschnitt von Weinen aus mehreren Anbaugebieten eines Landes) mit und ohne Angabe der Rebsorte und/oder des Jahrgangs. Die früheren Tafelweine (frz. Vin de Tables, Vino de tables etc.) sind in dieser Kategorie aufgegangen.

Besonders in Frankreich wird die Möglichkeit, Weine ohne Herkunftsangabe zu vermarkten, als förderlich für den internationalen Wettbewerb betrachtet. Für Rebsortenweine können Trauben aus allen Anbaugebieten und damit Weine in größeren Mengen erzeugt werden. Auch neue Verschnitte sind möglich, weil die Bestimmungen für diese Weine mehr Freiheiten lassen. Besonders für Markenweine im Lebensmittelhandel ist der Verzicht auf geografische Angaben vorteilhaft. Für diese Weine ist die Marke wichtiger als die genaue Herkunftsangabe.