Geschützte Ursprungsbezeichnung

In vielen europäischen Ländern sind die früheren Appellationen gleichbedeutend mit der geschützten Ursprungsbezeichnung.
Die traditionelle Bezeichnung „AOC“ oder „DOC“ wird hier auch heute noch vielfach verwendet.

Alle geschützten Ursprungsbezeichnungen sind in der Datenbank E-Bacchus unter der Internetadresse der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu/agriculture/markets/wine/e-bacchus/index.cfm?language=DE
eingetragen.


Beispiele aus Italien und Spanien


Die bisherigen DOC oder DOCG wie Chianti Classico, Barolo, Valpolicella, Rosso di Montalcino und Barbera d‘Asti sind geschützte Ursprungsbezeichnungen. Sie beziehen sich auf Regionen oder auch Rebsorten mit einer Region oder Gemeinde.
In Spanien entsprechen die Anbaugebiete DO oder DOCa sowie die Vinos de Pago (einzelne Weinberge) den geschützten Ursprungsbezeichnungen, also etwa Ribera del Duero, Rioja, Navarra und Dominio de Valdepusa (die erste Pago-Herkunft 2003).


Beispiele aus Frankreich

 
Champagne, Bordeaux, Bourgogne, Beaujolais, Côtes du Rhône, Languedoc und Côtes de Provence sind generische, also großräumige Angaben, die ein ganzes Anbaugebiet oder eine größere Teilregion umfassen. Die Trauben können aus dem gesamten Anbaugebiet bzw. aus der gesamten Teilregion stammen. Nuits-St-Georges, Pommard, Pauillac, Gigondas, Châteauneuf-du-Pape, Chinon und Fleurie sind geschützte Ursprungsbezeichnungen, die sich auf das Gebiet einer Gemeinde beziehen (manchmal als „Cru“ bezeichnet). Manchmal sind die Gemeinden nicht einzeln benannt wie beim Beaujolais Villages. Diese Ursprungsbezeichnung gilt für das Gebiet einer definierten Anzahl von Gemeinden und hebt sie dadurch von der rein generischen geschützten Ursprungsangabe ab. In manchen Gemeinden genießen einzelnen Weinberge den Status eines „Premier Cru“, der neben dem Gemeindenamen auf dem Etikett aufgeführt wird.
Montrachet und Clos de Vougeot sind geschützte Ursprungsbezeichnungen, die sich nur auf einen Weinberg beziehen („Grand Cru“ in Burgund).

Deutsche Weine


Deutschland verfügt über 13 Weinanbaugebiete, in denen Qualitätswein erzeugt wird (Abb: Karte Anbaugebiete). Die Namen dieser Weinanbaugebiete sind von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt. Das heißt, dass Weine, die den Namen der Region tragen, nicht nur zu 100 Prozent aus der Region stammen, sondern auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen müssen. Dazu gehört u.a., dass jeder dieser Weine eine Qualitätsweinprüfung durchlaufen und bestehen muss, was in einer Amtlichen Prüfnummer (AP-Nummer) auf jeder Flasche dokumentiert wird. Zudem muss die Qualitätsstufe auf dem Etikett mit angegeben sein (Abb.: Qualitätsstufen der Weine mit geschützten Ursprungsbezeichnungen).

Die ausführlichen „Produktspezifikationen“ finden sich unter der Internetadresse
www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Weinbau/_Texte/E-Bacchus.html

Wer also sicher sein möchte, einen deutschen Wein mit geschützter Herkunftsangabe zu erwerben, achtet beim Einkauf darauf, dass die Region auf der Flasche steht. Dies ersetzt gemeinsam mit der Angabe Qualitätswein oder einer anderen Prädikatsstufe die Bezeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ oder das entsprechende EU-Siegel auf dem Etikett.

> Zu den Anbaugebieten

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