Ahr
Anbaugebiete
Weine mit geschützter Herkunft
Deutschland verfügt über 13 Weinanbaugebiete, in denen Qualitätswein erzeugt wird. Die Namen dieser Weinanbaugebiete sind von der Europäischen Union als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt. Das heißt, dass Weine, die den Namen der Region tragen, nicht nur zu 100 Prozent aus der Region stammen, sondern auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen müssen. Dazu gehört u.a., dass jeder dieser Weine eine Qualitätsweinprüfung durchlaufen und bestehen muss, was in einer Amtlichen Prüfnummer (AP-Nummer) auf jeder Flasche dokumentiert wird. Zudem muss die Qualitätsstufe auf dem Etikett mit angegeben sein. Was die Besonderheiten der Weine einer bestimmten Region sind, ist nachfolgend für jede Region kurz beschrieben. Die ausführlichen „Produktspezifikationen“ finden Sie hier.
Wer also sicher sein möchte, einen deutschen Wein mit geschützter Herkunftsangabe zu erwerben, achtet beim Einkauf darauf, dass die Region auf der Flasche steht. Dies ersetzt gemeinsam mit der Angabe Qualitätswein oder einer anderen Prädikatsstufe die Bezeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)“ oder das entsprechende EU-Siegel auf dem Etikett.
Ahr
Die Rebfläche des 564 Hektar umfassenden Anbaugebietes verteilt sich auf sieben Gemeinden im Ahrtal. Dort wird schon seit der Römerzeit Wein angebaut, denn der Fluss sorgt für ein günstiges Mikroklima. Dazu tragen auch die häufigen, meist nach Süd exponierten Hang- und Steillagen bei (69 Prozent der Lagen haben eine Hangneigung über 30 Prozent). Die Böden bestehen aus Sandstein (Grauwacke) und Tonschiefer, teilweise auch kieshaltige Formationen in den tieferen Lagen sowie Löss und Lehm. An der Ahr überwiegt der Rotwein deutlich (84,2 Prozent Anteil). Spätburgunder und Frühburgunder sind die wichtigsten roten Sorten, aus denen elegante, schlanke, aber auch im Barrique ausgebaute, kraftvoll-gehaltvolle Weine mit typischen Kirsch- und Ledernoten gekeltert werden. Unter den weißen Sorten steht der mineralisch-rassige Riesling an der Spitze.
